Kategorie: roc

  • Prof. Dr. Volker Reuter, Rektor der Technischen Hochschule Ulm

    Prof. Dr. Volker Reuter, Rektor der Technischen Hochschule Ulm

    war am 04.08.2026 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein bedeutet für ihn zunächst, sich bewusst zu sein, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten soll. Dabei werde das Verhalten nicht nur durch gesetzliche oder organisatorische Vorgaben bestimmt, sondern ebenso durch ethische Regeln, gesellschaftliche Konventionen sowie Anstand und Benimm. Regeln würden zudem vielfach von privaten Akteuren – etwa Anbietern, Plattformbetreibern oder anderen Marktteilnehmern – gesetzt und bestimmten dadurch den eigenen Handlungsspielraum.

    Problematisch werde es dort, wo Regelungen zunehmend auf maximale Absicherung ausgerichtet seien. Das führe häufig zu erheblichen Mehrkosten und Funktionsstörungen, ohne dass Restrisiken tatsächlich beseitigt werden könnten. Beispiele sehe er insbesondere im Brandschutz und im Denkmalschutz. Dort entstünden erhebliche Einschränkungen und zusätzliche Kosten, obwohl der tatsächliche Nutzen im Einzelfall nicht immer nachvollziehbar sei.

    Gleichzeitig zeigten sich aber auch Beispiele gelungener Vereinfachung. So könnten Dienstreisen im näheren Umkreis an der Technischen Hochschule inzwischen pauschal genehmigt werden. Die bisher erforderliche Einzelgenehmigung sei entfallen. Damit werde Verantwortung wieder dort angesiedelt, wo sie hingehöre – bei den handelnden Personen.

    Eine einfache Lösung sehe er nicht. Ihm schwebt vielmehr eine Plattform vor, auf der Regelungen eingestellt, hinterfragt und gemeinsam diskutiert werden können. Nur so lasse sich unterscheiden, welche Regeln ihren Zweck erfüllten und welche unnötige Belastungen verursachten. Regeln hätten nur dann Akzeptanz, wenn sie nachvollziehbar seien und tatsächlich befolgt sowie durchgesetzt würden.

    Welche Regel würde er abschaffen?
    Er würde die Regelungen des Brandschutzes und des Denkmalschutzes insgesamt auf den Prüfstand stellen, um sinnvolle von nicht mehr sachgerechten Vorgaben zu unterscheiden.

  • Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der  IHK Ulm

    Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm

    war am 07.07.2026 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein ist für sie vor allem eine Frage des Mindsets. Nicht jede Herausforderung müsse durch neue Regeln oder Normen gelöst werden. Viele Regelungen wären entbehrlich, wenn stärker verinnerlicht würde, dass die eigene Freiheit dort endet, wo sie die Freiheit anderer beeinträchtigt. Das Thema sei inzwischen in Politik und Gesellschaft angekommen. Verglichen mit 2023, als die Unternehmerschaft der Region unter dem Fokus „Wir ersticken im Formalismus: Bürokratieabbau jetzt!“ auf die Straße gegangen ist, nehme sie wahr, dass sich die Diskussion spürbar verändere und erste Verbesserungen erkennbar würden.

    Diese Veränderungen entstünden häufig im Kleinen. Als Beispiel nannte sie die Nachweis- und Berichtspflichten im eigenen Haus: Früher mussten sämtliche Berichtshefte hochgeladen werden, obwohl sie anschließend nur stichprobenartig geprüft wurden. Heute fordert die IHK Ulm nur noch die ausgewählten Stichproben an. Dadurch sei der Verwaltungsaufwand erheblich gesunken, ohne dass die Qualität der Prüfung gelitten habe. Im Gegenteil: Die angeforderten Berichtshefte könnten sogar intensiver geprüft werden.

    Weitere Potenziale sieht sie sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regelungen. Den Verbesserungs- und Vereinfachungsvorschlägen, die der Normenkontrollrat unter Einbezug der Praxis erarbeitet, könnte im Gesetzgebungsverfahren noch konsequenter entsprochen werden. Bestehende Vorschriften sollten regelmäßig auf Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit überprüft und mit einem Verfallsdatum versehen werden, der neue Koalitionsvertrag auf Landesebene sieht entsprechend positive Veränderungen vor. Ein weiteres Problem liege in der deutschen Neigung, europäische Vorgaben besonders umfangreich umzusetzen. Kleinere Unternehmen könnten die wachsenden Anforderungen häufig kaum noch bewältigen, größere Unternehmen wichen zunehmend ins Ausland aus.

    Veränderung entstehe ihrer Auffassung nach nicht durch einen einzelnen großen Eingriff, sondern durch viele konsequente Verbesserungen im Detail. Vereinfachungen müssten dabei auch den Verwaltungen ermöglicht werden, die häufig aus Sorge vor persönlicher Haftung öffentlich zurückhaltend agierten.

    Ihr Ansatz: Nachweis- und Berichtspflichten konsequent reduzieren, Regelungen regelmäßig überprüfen und mit automatischen Auslauf- oder Genehmigungsfiktionen verbinden.

    Welche Regel würde sie abschaffen?
    Die deutsche Ausprägung der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Tobias Schwetlik, Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ulm e. V.

    Tobias Schwetlik, Geschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Ulm e. V.

    war am 26.05.2026 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein bedeutet für ihn zunächst, dass Regeln einen Rahmen setzen und Orientierung geben sollen. Regelwerke würden aber zunehmend so detailliert, dass sie Handlungsspielräume einschränkten und Prozesse lähmten. Gerade in komplexen Organisationen wie dem Roten Kreuz zeige sich, dass zentrale Vorgaben zwar vereinheitlichen sollen, in der Praxis aber nicht immer durchgehend wirkten. Zum Regelbewusstsein gehöre auch der Umgang mit Regeln: Viele hielten sich daran oder versuchten es zumindest. Andere ignorierten Regeln, ohne dass dies immer Konsequenzen habe.

    Die zunehmende Qualitäts- und Regulierungstiefe führe zudem dazu, dass Anforderungen und Ausbildungswege immer umfangreicher würden. Potenzielle Helfer im Ehrenamt würden dadurch teilweise abgehalten, bevor sie überhaupt aktiv werden.

    Zentrales Thema sei für ihn zudem die schwindende Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Regeln würden auch deshalb eingefordert, weil viele Menschen Verantwortung nicht mehr selbst übernehmen könnten, selbst wenn sie es wollten. In der Krisenvorsorge werde das besonders sichtbar: In Katastrophenfällen könne der Staat nicht jede individuelle Versorgung sofort sicherstellen. Dennoch werde häufig erwartet, dass er auch dann alles regele – von der Notunterkunft bis zur konkreten Vollversorgung im Einzelfall.

    Als Gegenbild nannte er Finnland. Dort gebe es eine klare Regel: 72 Stunden Eigenversorgung. Der Staat sorge für Sicherheit und grundlegende Strukturen, der Einzelne müsse für sich selbst vorsorgen. Eine vergleichbar klare und praktisch verankerte Erwartung fehle in Deutschland weitgehend.

    Sein Ansatz: Eigenverantwortung wieder stärker vermitteln – in Schule, Ausbildung und Alltag – und grundlegende Fähigkeiten zur Selbstorganisation und Vorsorge wieder selbstverständlich machen.
    Welche Regel würde er abschaffen? Die zunehmende Detailtiefe im Baurecht.

  • Christian Bried, Geschäftsführer der PEG Ulm GmbH

    Christian Bried, Geschäftsführer der PEG Ulm GmbH

    war am 27.04.2026 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein ist für ihn eng mit dem gesellschaftlichen Wunsch nach Absicherung verbunden. Es bestehe ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Sicherheit – verbunden mit der Erwartung, dass der Staat diese gewährleistet. Ungeregelte Bereiche würden als Risiko wahrgenommen. Dieses Verständnis sei in Europa historisch gewachsen und präge bis heute den Umgang mit Regeln.
    Dieses Anspruchsdenken zeige sich auch bei Unternehmen, die selbst eine umfangreiche eigene Bürokratie aufbauen und die in Krisenzeiten gern auf Lösungen vom Staat setzen und so selbst Treiber seien.
    In der Praxis führe dies zu einer stetig wachsenden Regelungsdichte. Unterschiedliche Interessen würden in Regeln überführt, Verfahren komplexer und Vorgaben teilweise widersprüchlich oder kaum noch umsetzbar. Viele Regelungen würden fortgeschrieben und verschärft, ohne dass sich die tatsächliche Risikolage verändert habe.
    Ein zentrales Beispiel seien DIN-Normen. Diese würden von Interessenverbänden erarbeitet, entfalteten aber durch die Rechtsprechung eine quasi verbindliche Wirkung als „vermutete anerkannte Regeln der Technik“. Damit entstünden Regelungen faktisch durch die Hintertür. Gleichzeitig seien diese Normen nicht frei zugänglich, sondern kostenpflichtig – bei faktischer Verbindlichkeit.
    Die hohe Regelungsdichte verstärke zudem ein Absicherungsdenken: Wer sich vollständig an Regeln halte, sei im Zweifel nicht verantwortlich, während bereits geringfügige Abweichungen unmittelbare Haftungsfolgen haben könnten. Viele Vorgaben verlören dadurch ihren Bezug zur praktischen Umsetzbarkeit.
    Sein Ansatz: Verantwortung früh vermitteln – in Erziehung und Ausbildung – und das Bewusstsein stärken, dass nicht alles vom Staat übernommen werden kann.
    Welche Regel würde er abschaffen? Die Verbindlichkeit von DIN-Normen als „vermutete anerkannte Regeln der Technik.

  • Martin Ansbacher –   Oberbürgermeister der Stadt Ulm

    Martin Ansbacher – Oberbürgermeister der Stadt Ulm

    war am 03.02.2026 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein bedeutet für ihn vor allem, zu wissen, was man darf – und was nicht. In einem Rechtsstaat würden gesellschaftliche Probleme primär über Regeln und funktionierende Rechtsprechung gelöst, dieses Steuerungsprinzip funktioniere grundsätzlich auch. Allerdings gebe es gute und schlechte Regeln, und gerade Kommunen litten unter einer stetig wachsenden Zahl von Vorgaben aus EU, Bund und Land, die vor Ort umgesetzt werden müssten, ohne jedoch dafür ausreichend mit Ressourcen ausgestattet zu werden. Die Bürgerschaft erlebe zuerst in der Kommune, ob der Staat funktioniere. Beispiele aus dem Natur- und Artenschutz zeigten, dass trotz richtiger Ziele gut gemeinte, sehr kleinteilige Detailregelungen notwendige Entwicklungen wie Gewerbegebiete und anderes hemmen können.
    Gleichzeitig entstünden viele Regeln nicht nur „von oben“, sondern auf Wunsch der Gesellschaft selbst. Ansbacher nannte etwa das politisch gewollte nächtliche Verbot von Mährobotern zum Igelschutz. Die Verwaltung müsse diese Regeln umsetzen, oft ohne klare Antworten auf Fragen der Kontrolle und Durchsetzbarkeit. Wo Regeln dauerhaft nicht eingehalten würden – etwa bei Müll oder Falschparken –, sei zum einen Aufklärung und Information aber dann auch repressives und konsequentes Vorgehen notwendig. Funktionsdefizite des Staates würden sonst von staatsfeindlichen Akteuren genutzt und stärkten die politischen Ränder.
    Sein Ansatz: Klare Ziele und Vorgaben formulieren, weniger kleinteilige, besser verständliche und vollziehbare Regeln sowie mehr Vereinfachung.

    Welche Regel würde er abschaffen?

    Gut gemeinte, aber leider völlig überzogene Detailregelungen im Naturschutz.

  • Dr. Sandra Detzer – Mitglied des Deutschen Bundestages

    Dr. Sandra Detzer – Mitglied des Deutschen Bundestages

    war am 17. November 2025 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein – für sie umfasst das drei Aspekte: das individuelle Bewusstsein, dass Regeln notwendig sind für ein gutes Zusammenleben; das Verständnis bei Regelsetzern wie Parlamenten, dass Aufwand und Nutzen Zielkonflikte bergen und diese transparent gemacht werden sollen; und die verlässliche Zusammenarbeit der Institutionen, damit Regeln über Fachbereiche hinweg stringent sind.

    Im Zentrum steht für Detzer die Frage, wie politische Ziele effizient erreicht werden können. Als Beispiel nennt sie das Lieferkettengesetz. Es verfolge ein richtiges Ziel, werde in der Praxis aber oft von zu vielen Einzelinteressen überlagert. Heute, so Detzer, präge ein Übermaß an partikularen Anliegen das Gesetzgebungsverfahren – häufig formuliert durch Verbände. Dabei kämen Fragen der Umsetzungsfreundlichkeit zu kurz.
    Ein Weg zu mehr Wirksamkeit könne darin liegen, neue Regelungen künftig einem Praxischeck zu unterziehen. In Baden-Württemberg habe sich das etwa bei der Windkraft bewährt: Dort wurde geprüft, ob die Verfahren effizient sind und entsprechend gestrafft. Das Gemeinwohl selbst werde, betont Detzer, im demokratischen Prozess durch Wahlen bestimmt.

    Welche Regel würde sie abschaffen?

    Die Abschaffung einer einzelnen Regel hält sie nicht für den großen Durchbruch. Wichtiger sei es, Regeln praxisnah zu gestalten und ein Regelbewusstsein zu schaffen, bei dem individuelle Rechte und Gemeinwohl in Balance sind.

  • Mario Schneider – Unternehmer – Stadtrat in Ulm

    Mario Schneider – Unternehmer – Stadtrat in Ulm

    war am 11. November 2025 zu Gast bei RoC45.

    Regelbewusstsein bedeutet für ihn, einen Rahmen zu schaffen, der Möglichkeiten eröffnet statt sie zu verhindern – einen liebevollen Rahmen, wie er sagt, der Handlungsspielraum gibt. Regeln sollen Orientierung geben – nicht gängeln. Entscheidend sei dabei der Blick auf den Anwender. Fehle dieser, bleibe die Regel sinnlos.
    Ein Beispiel ist für ihn das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Es soll Kommunen finanziell bei der Abfallbeseitigung unterstützen, führt in der Praxis aber zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Nicht selten entstehen Kosten in der Höhe der Förderung. Für Schneider zeigt das, wie gut gemeinte Regelungen an der Realität vorbeigehen können, wenn der Adressat der Regel nicht einbezogen wird.
    Gleichzeitig stellt er fest, dass Menschen grundsätzlich wissen, wie man sich verhält – aber nicht überall. In der nächtlichen Innenstadt von Ulm etwa beobachtet er regelfreie Räume, in denen Grenzen wieder stärker durchgesetzt werden müssten.
    An der Abschaffung einer Regel hat er bereits mitgewirkt: der Vergnügungssteuerpflicht für Clubs in Ulm. Während Clubs zahlen mussten, blieben Gaststätten verschont – obwohl sie heute längst dasselbe anbieten: Musik, Licht und Tanz. Für Schneider war klar: Diese Ungleichbehandlung passt nicht mehr in die Zeit – ihre Abschaffung war überfällig.

    Welche Regel würde er zudem abschaffen?

    Die Pflicht, für jeden Verwaltungsvorgang ein eigenes Formular und Verfahren vorzuschreiben – ein Relikt aus der Papierzeit, das heute mehr blockiert als bewegt.

  • Dr. Thomas Kienle – CDU  Fraktionsvorsitzender – Ulmer Gemeinderat

    Dr. Thomas Kienle – CDU Fraktionsvorsitzender – Ulmer Gemeinderat

    war am 18.08.2025 zu Gast bei RoC45.

    Regeln müssen die Folgen im Blick behalten – davon ist er überzeugt. Für ihn gehört das zum Regelbewusstsein.
    Heute aber entstünden zu viele Vorschriften im Schubladendenken. Ein Beispiel: das geplante Verbot neuer Einfamilienhäuser in Ulm. Ökologisch fragwürdig – und zugleich mit negativen Folgen für das örtliche Steueraufkommen.
    Auch das neue Vergaberecht bei Bauplätzen zeigt die Problematik. Früher habe umsichtiges Ermessen genügt, heute sorgen starre Vorgaben für weniger Bauplätze – und erste erfolgreiche Klagen.
    Kienle wünscht sich bei neuen Regeln mehr strategische Orientierung, um das Dickicht an Vorschriften zu lichten. Man müsse in vielen Bereichen einfacher und schneller werden. Ein interessanter Ansatz für ihn: Wer Wohnraum schafft, muss sich in den nächsten zwei Jahren nicht mehr an alle Regeln des BauGB halten. Der sog. „Bauturbo“ wurde kürzlich auf Bundesebene auf den Weg gebracht.

    Welche Regel würde er sofort abschaffen?

    Den Datenschutz würde er auf das Wesentliche zurückfahren.