war am 27.04.2026 zu Gast bei RoC45.
Regelbewusstsein ist für ihn eng mit dem gesellschaftlichen Wunsch nach Absicherung verbunden. Es bestehe ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Sicherheit – verbunden mit der Erwartung, dass der Staat diese gewährleistet. Ungeregelte Bereiche würden als Risiko wahrgenommen. Dieses Verständnis sei in Europa historisch gewachsen und präge bis heute den Umgang mit Regeln.
Dieses Anspruchsdenken zeige sich auch bei Unternehmen, die selbst eine umfangreiche eigene Bürokratie aufbauen und die in Krisenzeiten gern auf Lösungen vom Staat setzen und so selbst Treiber seien.
In der Praxis führe dies zu einer stetig wachsenden Regelungsdichte. Unterschiedliche Interessen würden in Regeln überführt, Verfahren komplexer und Vorgaben teilweise widersprüchlich oder kaum noch umsetzbar. Viele Regelungen würden fortgeschrieben und verschärft, ohne dass sich die tatsächliche Risikolage verändert habe.
Ein zentrales Beispiel seien DIN-Normen. Diese würden von Interessenverbänden erarbeitet, entfalteten aber durch die Rechtsprechung eine quasi verbindliche Wirkung als „vermutete anerkannte Regeln der Technik“. Damit entstünden Regelungen faktisch durch die Hintertür. Gleichzeitig seien diese Normen nicht frei zugänglich, sondern kostenpflichtig – bei faktischer Verbindlichkeit.
Die hohe Regelungsdichte verstärke zudem ein Absicherungsdenken: Wer sich vollständig an Regeln halte, sei im Zweifel nicht verantwortlich, während bereits geringfügige Abweichungen unmittelbare Haftungsfolgen haben könnten. Viele Vorgaben verlören dadurch ihren Bezug zur praktischen Umsetzbarkeit.
Sein Ansatz: Verantwortung früh vermitteln – in Erziehung und Ausbildung – und das Bewusstsein stärken, dass nicht alles vom Staat übernommen werden kann.
Welche Regel würde er abschaffen? Die Verbindlichkeit von DIN-Normen als „vermutete anerkannte Regeln der Technik.
