Prof. Dr. Volker Reuter, Rektor der Technischen Hochschule Ulm

war am 04.08.2026 zu Gast bei RoC45.

Regelbewusstsein bedeutet für ihn zunächst, sich bewusst zu sein, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten soll. Dabei werde das Verhalten nicht nur durch gesetzliche oder organisatorische Vorgaben bestimmt, sondern ebenso durch ethische Regeln, gesellschaftliche Konventionen sowie Anstand und Benimm. Regeln würden zudem vielfach von privaten Akteuren – etwa Anbietern, Plattformbetreibern oder anderen Marktteilnehmern – gesetzt und bestimmten dadurch den eigenen Handlungsspielraum.

Problematisch werde es dort, wo Regelungen zunehmend auf maximale Absicherung ausgerichtet seien. Das führe häufig zu erheblichen Mehrkosten und Funktionsstörungen, ohne dass Restrisiken tatsächlich beseitigt werden könnten. Beispiele sehe er insbesondere im Brandschutz und im Denkmalschutz. Dort entstünden erhebliche Einschränkungen und zusätzliche Kosten, obwohl der tatsächliche Nutzen im Einzelfall nicht immer nachvollziehbar sei.

Gleichzeitig zeigten sich aber auch Beispiele gelungener Vereinfachung. So könnten Dienstreisen im näheren Umkreis an der Technischen Hochschule inzwischen pauschal genehmigt werden. Die bisher erforderliche Einzelgenehmigung sei entfallen. Damit werde Verantwortung wieder dort angesiedelt, wo sie hingehöre – bei den handelnden Personen.

Eine einfache Lösung sehe er nicht. Ihm schwebt vielmehr eine Plattform vor, auf der Regelungen eingestellt, hinterfragt und gemeinsam diskutiert werden können. Nur so lasse sich unterscheiden, welche Regeln ihren Zweck erfüllten und welche unnötige Belastungen verursachten. Regeln hätten nur dann Akzeptanz, wenn sie nachvollziehbar seien und tatsächlich befolgt sowie durchgesetzt würden.

Welche Regel würde er abschaffen?
Er würde die Regelungen des Brandschutzes und des Denkmalschutzes insgesamt auf den Prüfstand stellen, um sinnvolle von nicht mehr sachgerechten Vorgaben zu unterscheiden.