war am 11. November 2025 zu Gast bei RoC45.
Regelbewusstsein bedeutet für ihn, einen Rahmen zu schaffen, der Möglichkeiten eröffnet statt sie zu verhindern – einen liebevollen Rahmen, wie er sagt, der Handlungsspielraum gibt. Regeln sollen Orientierung geben – nicht gängeln. Entscheidend sei dabei der Blick auf den Anwender. Fehle dieser, bleibe die Regel sinnlos.
Ein Beispiel ist für ihn das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Es soll Kommunen finanziell bei der Abfallbeseitigung unterstützen, führt in der Praxis aber zu erheblichem Verwaltungsaufwand. Nicht selten entstehen Kosten in der Höhe der Förderung. Für Schneider zeigt das, wie gut gemeinte Regelungen an der Realität vorbeigehen können, wenn der Adressat der Regel nicht einbezogen wird.
Gleichzeitig stellt er fest, dass Menschen grundsätzlich wissen, wie man sich verhält – aber nicht überall. In der nächtlichen Innenstadt von Ulm etwa beobachtet er regelfreie Räume, in denen Grenzen wieder stärker durchgesetzt werden müssten.
An der Abschaffung einer Regel hat er bereits mitgewirkt: der Vergnügungssteuerpflicht für Clubs in Ulm. Während Clubs zahlen mussten, blieben Gaststätten verschont – obwohl sie heute längst dasselbe anbieten: Musik, Licht und Tanz. Für Schneider war klar: Diese Ungleichbehandlung passt nicht mehr in die Zeit – ihre Abschaffung war überfällig.
Welche Regel würde er zudem abschaffen?
Die Pflicht, für jeden Verwaltungsvorgang ein eigenes Formular und Verfahren vorzuschreiben – ein Relikt aus der Papierzeit, das heute mehr blockiert als bewegt.
