war am 03.02.2026 zu Gast bei RoC45.
Regelbewusstsein bedeutet für ihn vor allem, zu wissen, was man darf – und was nicht. In einem Rechtsstaat würden gesellschaftliche Probleme primär über Regeln und funktionierende Rechtsprechung gelöst, dieses Steuerungsprinzip funktioniere grundsätzlich auch. Allerdings gebe es gute und schlechte Regeln, und gerade Kommunen litten unter einer stetig wachsenden Zahl von Vorgaben aus EU, Bund und Land, die vor Ort umgesetzt werden müssten, ohne jedoch dafür ausreichend mit Ressourcen ausgestattet zu werden. Die Bürgerschaft erlebe zuerst in der Kommune, ob der Staat funktioniere. Beispiele aus dem Natur- und Artenschutz zeigten, dass trotz richtiger Ziele gut gemeinte, sehr kleinteilige Detailregelungen notwendige Entwicklungen wie Gewerbegebiete und anderes hemmen können.
Gleichzeitig entstünden viele Regeln nicht nur „von oben“, sondern auf Wunsch der Gesellschaft selbst. Ansbacher nannte etwa das politisch gewollte nächtliche Verbot von Mährobotern zum Igelschutz. Die Verwaltung müsse diese Regeln umsetzen, oft ohne klare Antworten auf Fragen der Kontrolle und Durchsetzbarkeit. Wo Regeln dauerhaft nicht eingehalten würden – etwa bei Müll oder Falschparken –, sei zum einen Aufklärung und Information aber dann auch repressives und konsequentes Vorgehen notwendig. Funktionsdefizite des Staates würden sonst von staatsfeindlichen Akteuren genutzt und stärkten die politischen Ränder. Sein Ansatz: Klare Ziele und Vorgaben formulieren, weniger kleinteilige, besser verständliche und vollziehbare Regeln sowie mehr Vereinfachung.
Welche Regel würde er abschaffen?
Gut gemeinte, aber leider völlig überzogene Detailregelungen im Naturschutz.

